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Grundtarif 55 Min 130 SFR
Barzahlung nach jeder Behandlung. Auf Rechnung nur mit ärztlicher Verordnung
Erstbehandlung Die Erstbehandlung beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch und dauert ca. 45-90 min.
Folgesitzungen benötigen jeweils 60 min, ansonsten zählt der Zeitaufwand.
Krankenkassen
Durch die Zusatzversicherung für alternativer Heilmethoden werden die Behandlungen von den meisten Krankenkassen anerkannt und abgerechnet.
Ich bin Mitglied bei NVS, EMR, ASCA und EGK, Visana.
Bitte informieren Sie sich vor ihrer Erstbehandlung bei Ihrer Krankenkasse über die Deckung und Höhe des Maximalbetrages, welcher Ihnen zusteht.
In der Regel benötigen Sie keine Überweisung von Ihrem Hausarzt.
Termine / Absagen:
Termine können nur per Telefon oder per Mail vereinbart werden
Im Verhinderungsfall bitte bis spätestens 24h vorher den Termin absagen. Ansonsten wird Ihnen der Termin privat verrechnet. Termine von Montag können per Mail oder Sprachnachricht auf den Anrufbeantworter bis spätestens Sonntag annulliert werden.
Bei Nichterscheinen oder zu später Abmeldung wird Ihnen die ganze Therapiezeit in Rechnung gestellt.
Datenschutz
Erstellt mit Hilfe/Anleitung Verband der Medizinischen Massage Schweiz (vdms-asmm).
Der verantwortungsvolle Umgang mit Daten von PatientInnen sowie KundInnen war für mich schon immer wichtig.
Verantwortlich für die Aufnahme und Bearbeitung der Personendaten in dieser Praxis ist ausschliesslichch Nadja Sutter - med. Masseur eidg. FA , arbeite aktuell alleine in meiner med. Massage-Praxis. Hiermit bestätige ich, dass der Schutz der Daten meiner Patienten schon immer oberste Priorität hat und ich mich an die geltende Datenschutzverordnung halte. Es werden ausschliesslich Daten gesammelt, welche für die Behandlung relevant sind und diese werden gemeinsam mit dem Patienten und dessen Einverständnis erhoben.
Die Daten werden nur physisch dokumentiert, in einem verschliessbaren Schrank gelagert und nach Gesetz 20 Jahre lang aufgehoben. Weitergegeben werden die Daten ausschliesslich an Personen bzw. Behörden, welche ebenfalls der Datenschutzverordnung unterliegen (z.B. bei Nachfragen der Krankenkassen zwecks Leistungsabrechnung, oder für die Rechnungstellung und des Inkasso notwendig sind, sowohl an die rechnungsstellende als auch an die mit einem allfälligen Inkasso beauftragte Institution sowie an die staatlichen Instanzen (Betreiungsamt, zuständige Gerichte). Dies erfolgt nur selten und immer mit Zustimmung bzw. Information des Patienten.
Patienten können jederzeit Einsicht in ihre Daten haben bzw. eine Kopie derer verlangen.